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Pressemitteilung 015/2021

08.01.2021

Folgemeldung 282: Impftermine werden ausschließlich vom Land Hessen vergeben

Gemeinsame Pressemitteilung des Deutschen Roten Kreuzes Mittelhessen, der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Regionalverband Mittelhessen und des Landkreises Marburg-Biedenkopf

Marburg-Biedenkopf – Der Landkreis Marburg-Biedenkopf weist gemeinsam mit dem Deutschen Roten Kreuz Mittelhessen und der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Regionalverband Mittelhessen darauf hin, dass die Impftermine für das Impfzentrum Marburg ausschließlich durch das Land Hessen vergeben werden.

Nach derzeitigen Stand ist davon auszugehen, dass das Land ab dem 12. Januar 2021 Termine für eine persönliche Schutzimpfung unter der Telefonnummer 116 117 sowie über die Website www.impfterminservice.de (Öffnet in einem neuen Tab) anbietet. Das gilt jedoch zunächst für die Menschen, die der höchsten Priorisierungsgruppe nach der Coronavirus-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums angehören. Nach Angaben des Sozialministeriums sind dies:

  1. Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,
  2. Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
  3. Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,
  4. Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren im Sinne von § 6 Absatz 1 Satz 1 sowie in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden,
  5. Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin.

Weitere Informationen hierzu bietet das Hessische Ministerium für Soziales und Integration online auf www.soziales.hessen.de (Öffnet in einem neuen Tab) unter dem Stichwort „Fragen und Antworten zur Impfkoordination“.

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