Marburg-Biedenkopf – Der regionale Arbeitsmarkt hat sich nach dem Einbruch in der Corona-Krise weiter stabilisiert. Im September gab es keinen coronabedingten Anstieg der Arbeitslosigkeit.
Die Zahl der arbeitslosen Personen der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist im Vergleich zum Vormonat zurückgegangen. Das KreisJobCenter (KJC) des Landkreises Marburg-Biedenkopf weist in seiner aktuellen Statistik 3.195 erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus, die als arbeitslos registriert sind. Das sind 168 Personen oder 5,0 Prozent weniger als im Vormonat. Gegenüber dem Vorjahresmonat ist die Zahl der Arbeitslosen im Landkreis um 189 Personen oder 6,3 Prozent angestiegen. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfänger an den zivilen Erwerbspersonen liegt aktuell bei 2,4 Prozent. Im Vorjahresmonat lag die Quote bei 2,2 Prozent.
„Nach dem Schlag der vergangenen Monate zeichnet sich wieder eine leichte Konjunkturerholung ab“, sagte der Erste Kreisbeigeordnete und zuständige Sozialdezernent Marian Zachow. Der Weg zurück zur Normalität ist nach Auffassung von Zachow aber noch weit: „Die von der Bundesregierung beschlossene Verlängerung des Kurzarbeitergeldes auf insgesamt zwei Jahre ist ein wichtiges Signal für unsere von der Corona-Krise angeschlagenen Betriebe“, betonte Zachow. Kurzarbeit halte die Belegschaften zusammen und ermögliche bei einem nachhaltigen Aufschwung einen kraftvollen Start.
Im Vergleich zum Vormonat ging die Zahl der Bedarfsgemeinschaften um 179 oder 2,8 Prozent zurück. Aktuell liegt sie bei 6.126 (Vormonat: 6.305). Verglichen mit dem Vorjahresmonat bedeutet dies einen Rückgang um 113 oder 1,8 Prozent.
Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten hat sich im Vergleich zum Vormonat um 247 oder 2,9 Prozent auf 8.161 Personen reduziert. Im langfristigen Vergleich liegt die Zahl um 2,4 Prozent unter dem Wert des Vorjahres. Dies entspricht einem Rückgang um 203 Personen.
Bei den Angaben zu Bedarfsgemeinschaften und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten handelt es sich um einen zum Stichtag 10. September 2020 ermittelten vorläufigen Bestand. Der endgültige Bestand für den Berichtsmonat September wird von der Bundesagentur für Arbeit nach einer Wartezeit von drei Monaten festgeschrieben.