Marburg-Biedenkopf – Für die ambulante Einzelbetreuung von jungen Menschen sucht der Landkreis Marburg-Biedenkopf Betreuungshelferinnen und Betreuungshelfer. Die Tätigkeit erfolgt auf Basis einer geringfügigen Beschäftigung im Umfang von 25 Stunden im Monat und folgt den Vorgaben des § 30 des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII.
Betreuungshelfer und Betreuungshelferinnen sollten Interesse und Einfühlungsvermögen beim Umgang mit Kindern und Jugendlichen in ihren Familien und deren sozialem Umfeld mitbringen. Zu den Aufgaben gehört die individuelle Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit Entwicklungsdefiziten, Verhaltensauffälligkeiten, Schulschwierigkeiten und besonderem Unterstützungsbedarf.
Betreuungshelferinnen und Betreuungshelfer bieten Hilfestellungen und Unterstützung an oder vermitteln diese und sind Bezugspersonen für Kinder und Jugendliche. Sie helfen außerdem bei sozialen Problemen, gleichen Entwicklungsdefizite aus und fördern die Freizeitgestaltung der Kinder und Jugendlichen.
Der Landkreis Marburg-Biedenkopf bietet eine monatliche Vergütungspauschale von 300 Euro zuzüglich eines Verfügungsbetrags von 10 Euro für gemeinsame Aktivitäten. Außerdem können Supervision und Schulungen sowie die kontinuierliche fachliche Begleitung durch die Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen im Jugendamt in Anspruch genommen werden.
Bewerben können sich alle volljährigen Personen. Das Alter oder die beruflichen Hintergründe spielen keine Rolle. Erfahrungen im pädagogischen Arbeiten sind von Vorteil, aber kein Muss. Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag wird vorausgesetzt.
Anfragen und Bewerbungen können an die Teamleitungen (Frau Gutzeit im Allgemeinen Sozialen Dienst in Marburg unter der Telefonnummer 06421 405-0 oder an Frau Rodenkirchen in der Außenstelle Biedenkopf unter der Telefonnummer 06461 79-0) gerichtet werden.