Marburg-Biedenkopf – Insgesamt zeigt sich der Arbeitsmarkt angesichts der Dimension der Corona-Krise noch relativ stabil. Nicht zuletzt dank der Kurzarbeit, die viele Entlassungen derzeit verhindert. Der Arbeitsmarkt steht aber weiter unter großem Druck, allerdings konnte der Corona bedingte Anstieg bei der Arbeitslosigkeit vorerst gestoppt werden.
Die Zahl der arbeitslosen Personen der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist im Vergleich zum Vormonat nur leicht gestiegen. Das KreisJobCenter (KJC) des Landkreises Marburg-Biedenkopf weist in seiner aktuellen Statistik 3.363 erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus, die als arbeitslos registriert sind. Das sind 10 Personen oder 0,3 Prozent mehr als im Vormonat. Gegenüber dem Vorjahresmonat ist die Zahl der Arbeitslosen im Landkreis um 171 Personen oder 5,4 Prozent angestiegen. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfänger an den zivilen Erwerbspersonen liegt aktuell bei 2,5 Prozent. Im Vorjahresmonat lag die Quote bei 2,4 Prozent.
„Der Anstieg der Arbeitslosigkeit, wie wir ihn in den vergangenen Monaten als direkte Auswirkung der Corona-Pandemie erlebt haben, lässt zwar nach“, sagte der Erste Kreisbeigeordnete und zuständige Sozialdezernent Marian Zachow. „Doch eines ist klar: Auf Dauer wird eine Wirtschaft, die nicht auf vollen Touren läuft, die Beschäftigten nicht in Arbeit halten können. Der Arbeitsmarkt wird mehrere Jahre brauchen, um sich von der Corona-Krise zu erholen“, so Zachow.
Im Vergleich zum Vormonat ging die Zahl der Bedarfsgemeinschaften um 90 oder 1,4 Prozent zurück. Aktuell liegt sie bei 6.305 (Vormonat: 6.395). Verglichen mit dem Vorjahresmonat bedeutet dies einen Rückgang um 64 oder 1,0 Prozent.
Bei den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist im Vergleich zum Vormonat eine Reduzierung um 155 oder 1,8 Prozent auf 8.408 Personen zu registrieren. Im langfristigen Vergleich liegt die Zahl um 1,1 Prozent unter dem Wert des Vorjahres. Dies entspricht einem Rückgang um 93 Personen.
Bei den Angaben zu Bedarfsgemeinschaften und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten handelt es sich um einen zum Stichtag 11. August 2020 ermittelten vorläufigen Bestand. Der endgültige Bestand für den Berichtsmonat August wird von der Bundesagentur für Arbeit nach einer Wartezeit von drei Monaten festgeschrieben.