Marburg-Biedenkopf – Der Landkreis Marburg-Biedenkopf legt gegen die gestern (22. Oktober 2020) vom Verwaltungsgericht Gießen getroffene Entscheidung in Bezug zur Verlängerung der Sperrzeit für Gaststätten Beschwerde ein.
Das Gericht beruft sich bei seiner Entscheidung auf Zahlen des Robert-Koch-Instituts von Anfang August. Das Infektionsgeschehen hat sich seitdem allerdings dramatisch verändert. Dem muss der Landkreis Rechnung tragen und stützt sich dabei auf die Vorgaben des Eskalationskonzeptes des Landes. Darin ist eine Sperrstunde schon bei einer weitaus niedrigen Inzidenz vorsehen, als jene mit der es aktuell der Landkreis Marburg-Biedenkopf zu tun hat.
Die Verlängerung der Sperrstunde ist zudem nicht als Zeichen des Misstrauens gegenüber der Gastronomie zu sehen. Es geht vielmehr darum, ein weiteres Werkzeug zum präventiven Schutz der Menschen im Landkreis anwenden zu können.
Der Landkreis Marburg-Biedenkopf weist darauf hin, dass die vom Verwaltungsgericht getroffene, noch nicht rechtskräftige, Entscheidung zum jetzigen Stand weiterhin für die Gastronomen im Kreisgebiet gilt. Hiervon ausgenommen ist allein das Lokal der Antragstellerin des Eilantrags.