Marburg-Biedenkopf – Angesichts rasch steigender Corona-Neuinfektionen reagiert der Landkreis Marburg-Biedenkopf mit zwei neuen Allgemeinverfügungen, insbesondere auch in Hinblick auf die Schulgemeinden im Landkreis. Die Allgemeinverfügungen treten am Samstag, 24. Oktober 2020, Kraft.
Mit der einen Allgemeinverfügung gestattet der Kreis den Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine, in Gruppen von höchstens fünf Personen oder mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstands.
Private Veranstaltungen in öffentlichen oder eigens angemieteten Räumen, etwa in Gaststätten, Dorfgemeinschaftshäusern und Vereinsheimen, mit einer Teilnehmendenzahl von mehr als zehn Personen oder zwei Hausständen sind untersagt. Für Feiern in privaten Räumen, insbesondere in Wohnungen, gilt die dringende Empfehlung, die Teilnehmendenzahl auf zehn Personen oder höchstens zwei Hausstände zu beschränken.
Zudem muss bei öffentlichen Veranstaltungen, in öffentlichen Einrichtungen, in Kirchen und vergleichbaren Räumlichkeiten von Glaubensgemeinschaften, bei Trauerfeierlichkeiten und in Vergnügungsstätten durchgängig eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Weitere Regelungen zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung betreffen Gaststätten und Übernachtungsbetrieben sowie Mensen, Kantinen, Cafés, Eiscafés und Eisdielen. Außerdem wird nun auch für besonders belebte Straßen, Wege und Plätze und in Betrieben das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung dringend empfohlen.
Zusammenkünfte und Veranstaltungen sind zukünftig nur zulässig, wenn die Zahl der Teilnehmenden 100 nicht übersteigt. Höhere Teilnehmendenzahl können nur ausnahmsweise gestatten werden.
Für Sportveranstaltungen gilt, dass die Zuschauerzahl bei Sportveranstaltungen im Freien auf maximal 100 Personen beschränkt wird. Eine höhere Zuschauerzahl kann nur ausnahmsweise gestattet werden. Zu Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen sind Zuschauer nicht zugelassen. Davon ausgenommen ist jeweils eine Person zur Betreuung einer oder eines minderjährigen Sporttreibenden. Außerdem wird die Ausgabe von Speisen und alkoholischen Getränken untersagt.
In der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages gilt für Verkaufsstellen ein Verkaufsverbot für alkoholische Getränke und im gleichen Zeitraum ist es verboten, im öffentlichen Raum alkoholische Getränke zu konsumieren.
Die zweite Allgemeinverfügung richtet sich ausdrücklich an die Schulgemeinden im Landkreis. Danach gilt für Schülerinnen und Schüler ab der Klasse fünf, dass in Schulgebäuden einschließlich des Schulgeländes zukünftig auch während des Präsenzunterrichts im Klassen- oder Kursverband eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist. Dies gilt grundsätzlich auch, außer beim Sitzen auf dem eigenen Platz, in der Schulkantine. Für Schülerinnen und Schüler der Klassen eins bis vier gilt immer dann die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung, wenn der Unterricht nicht nur allein im eigenen Klassenverbund stattfindet.
Beide Allgemeinverfügungen treten am 24. Oktober 2020 in Kraft. Die Allgemeinverfügung in Bezug zu den Schulen gilt zunächst bis zum 20. November 2020. Die vollständigen Verfügungen finden sich ab Freitag online auf www.marburg-biedenkopf.de.
Unterdessen ist die Zahl der Corona-Neuinfektionen im Landkreis Marburg-Biedenkopf im Vergleich zum Vortag um 75 auf 1004 Fälle gestiegen. Damit liegt die Inzidenz bei einem Wert von 121,7. Marburg-Biedenkopf befindet sich damit weiter in der fünften von insgesamt fünf Stufen des Eskalationskonzepts der Landesregierung zur Eindämmung des Corona-Virus. Das Gesundheitsamt betreut derzeit 339 (+47) aktive Fälle. Die Zahl der Genesenen ist um 27 auf 659 Fälle gestiegen. Von den aktiven Fällen werden aktuell sechs Personen stationär behandelt, davon benötigt eine Person weiterhin eine intensivmedizinische Betreuung. Ein weiterer Mensch ist im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion gestorben, so dass sich die Zahl der Verstorbenen jetzt auf insgesamt sechs Personen beläuft.
Wegen des Auftretens von Corona-Infektionen innerhalb der Mitarbeiterschaft der Kfz-Zulassungsstelle des Kreises in Marburg kommt es dort im Moment weiterhin zu Einschränkungen des Service-Angebots. Bei der Terminvergabe kann es zu Verzögerungen kommen. Das Service-Angebot der Zulassungsstelle in Biedenkopf ist davon nicht betroffen.
Hintergrund: Warum weichen die Zahlen des Landkreises von denen des Landes und des RKI ab?
Abweichungen zwischen den vom Landkreis Marburg-Biedenkopf veröffentlichen Daten und denen des täglichen HMSI-Bulletin sowie des RKI-Dashboards ergeben sich vor allem aus dem Zeitpunkt der Datenübermittlung:
Der Landkreis erfasst alle Fälle mit dem Eingangsdatum des Laborbefundes. Spät eingehende Befunde können zum Teil erst am Folgetag geprüft und erfasst werden. Die Fallzahlen werden auf unserer Homepage nach vollständiger interner Erfassung am folgenden Tag veröffentlicht.
Die elektronische Übermittlung der Daten an das Land Hessen und das RKI erfolgt mehrfach im Laufe des Tages. Spät eingehende, am Folgetag geprüfte, erfasste und übermittelte Fälle können also in dem Datenschnitt des RKI und des HMSI um 0:00 Uhr noch nicht enthalten sein. Diese Daten werden dort nach Übermittlung nachträglich dem Meldetag zugeordnet.
Im Vergleich zu unseren eigenen Zahlen fallen somit die tagesaktuellen Zahlen des HMSI und des RKI zum Infektionsgeschehen am Vortag systematisch niedriger aus. Dies beeinflusst ebenso die tagesaktuell veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz.
Weitere Gründe für Abweichungen sind:
Das RKI nutzt bundesweit Bevölkerungszahlen des Statistischen Bundesamtes mit dem Stand 31.12.2019. Das Land Hessen und der Landkreis rechnen derzeit mit den Bevölkerungszahlen des Hessischen Statistischen Landesamtes vom 31.03.2020. Dies führt zu geringfügigen Abweichungen zwischen dem RKI und den hessischen Zahlen bei der Berechnung der 7-Tage-Inzidenz.
In der Gesamtfallzahl des Landkreises sind 16 Fälle enthalten, die nicht der Referenzdefinition des RKI entsprechen und dort nicht gezählt werden. HMSI und RKI beziehen in ihre Veröffentlichungen nur die labordiagnostisch bestätigten Fälle ein. Im Landkreis wurden gemäß RKI-Falldefinition zu Beginn der Pandemie auch epidemiologisch bestätigte Fälle erfasst und berichtet. Diese Falldefinitionskategorie wird nicht mehr angewandt. Bei allen epidemiologisch bestätigten Fällen erfolgt eine labordiagnostische Bestätigung. Die Diskrepanz von 16 Fällen aus der Anfangszeit bleibt jedoch in den Meldezahlen bestehen.
Im absoluten Einzelfall werden gemeldete Fälle nach einer Qualitätskontrolle wieder aus dem Bestand genommen, so dass nachträglich die Fallzahl nach unten korrigiert wird.
Dies erklärt grundsätzlich geringere Abweichungen. Wie es aktuell zu der deutlichen Abweichung zu den vom RKI herausgegebenen Daten kommt, ist durch den Landkreis Marburg-Biedenkopf nicht nachzuvollziehen. Fest steht, dass der Landkreis stets die tagesaktuellen und verlässlichen Zahlen in Hinblick auf die Entwicklung der Corona-Pandemie in Marburg-Biedenkopf veröffentlicht.