Marburg-Biedenkopf – Mit verschärften Maßnahmen reagiert der Landkreis Marburg-Biedenkopf auf die drastisch gestiegene Zahl neuer Corona-Infektionen. Mit einer Allgemeinverfügung plant der Kreis den Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit zu untersagen, Veranstaltungen und Kontakte zu beschränken und zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit aufzurufen. Hintergrund ist ein Anstieg der Infektionszahlen um 46 Fälle innerhalb von 24 Stunden. Damit hat Marburg-Biedenkopf eine Inzidenz von 54,0 und damit die vierte Stufe des Eskalationskonzeptes des Landes erreicht.
Mit dem Anstieg der Fallzahlen wurden bislang 704 bestätigte Corona-Fälle registriert. Das Gesundheitsamt des Kreises betreut aktuell 177 aktive Fälle, 36 mehr als am Vortag. Die Zahl der Personen, die wieder als genesen gelten, ist um zehn auf 522 gestiegen. Die Zahl der im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion Verstorbenen beträgt weiterhin fünf. Von den aktiven Fällen werden aktuell sieben Personen stationär behandelt, davon benötigen zwei Personen weiterhin eine intensivmedizinische Betreuung.
Der Unterschied zu den vom Robert Koch-Institut (RKI) vermeldeten Zahlen liegt in einer Verzögerung durch den Meldeweg. Das RKI vermeldet die Zahlen in der Regel 24 Stunden später, da die Zahlen, die das Gesundheitsamt meldet, dort nochmals geprüft und abgeglichen werden. Die Zahlen die der Landkreis täglich veröffentlicht, bilden den tatsächlichen tagesaktuellen Stand ab.
Die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tage (Inzidenz) im Landkreis liegt aktuell bei 54,0 ist also um 12,6 im Vergleich zum Vortag gestiegen. Damit gilt für Marburg-Biedenkopf jetzt die vierte von insgesamt fünf Stufen des Eskalationskonzepts der Landesregierung zur Eindämmung des Corona-Virus. Der aktuelle Anstieg der Fallzahlen resultiert aus einer Vielzahl von Infektionen im familiären und privaten Kontext. Auch Reiserückkehrer lassen die Fallzahlen wieder ansteigen.
Am Freitagmorgen wird der Corona-Koordinierungsstab der Kreisverwaltung zusammentreten, um eine neue Allgemeinverfügung auf den Weg zu bringen, die sich an den Vorgaben der Bund-Länder-Konferenz orientieren wird. Diese Verfügung soll ab kommenden Montag gelten. Der Stab wird die Maßnahmen abschließend beraten. Dazu gehört unter anderem eine Beschränkung des Alkoholkonsums in der Öffentlichkeit. Begrenzt werden soll außerdem die Zahl der Teilnehmenden bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen. Im öffentlichen Raum dürfen sich darüber hinaus demnach nur zehn Personen gemeinsam aufhalten. Für Feierlichkeiten, die in der Öffentlichkeit stattfinden, soll weiterhin eine Begrenzung der Teilnehmendenzahl gelten. Feiern in Privaträumen sollen sich weiterhin auf maximal zehn Personen aus höchstens zwei Hausständen beschränken. Außerdem möchte der Kreis die dringende Empfehlung aussprechen, in der Öffentlichkeit einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
„Es ist jetzt wichtig, dass sich alle an die Regeln halten und Vernunft walten lassen. Wir machen leider vermehrt die Erfahrung, dass bei manchen Menschen immer noch nicht die Einsicht gereift ist, dass es sich um eine ernste Situation handelt“, betonte der Erste Kreisbeigeordnete Marian Zachow. Die Frage dürfe jetzt nicht lauten, welche Feste gefeiert oder besucht werden dürfen. „Die Halloween-Party in der Wohngemeinschaft ist im Moment gerade nicht angebracht“, unterstrich Zachow.
„Wir stehen jetzt am Scheideweg, ob es zu einem zweiten Lockdown mit sehr weitreichenden, zum Teil dramatischen Auswirkungen auf alle Teile der Gesellschaft kommt, oder ob wir es als Gesellschaft schaffen, klug und vernünftig zu sein. Wir müssen die aktuelle Situation sehr ernst nehmen“, sagte der Erste Kreisbeigeordnete. „Der Dreiklang aus Abstand, Hygiene und Alltagsmaske ist jetzt entscheidend“, erklärte Zachow.