Marburg-Biedenkopf – Die KFZ-Zulassungsstelle in Biedenkopf öffnet am Montag, 5. Oktober 2020, ab 8:00 Uhr wieder für die Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Marburg-Biedenkopf. Wegen der geltenden Corona-Schutzmaßnahmen ist eine vorherige Terminvereinbarung nötig.
Die Zulassungsstelle in Biedenkopf war seit März geschlossen, da wirksame Schutzmaßnahmen vor der Corona-Pandemie aufgrund der baulichen Situation nicht umsetzbar waren. Die Außenstelle in Biedenkopf wurde nun entsprechend so umgebaut, dass die Corona-Auflagen eingehalten werden können.
Die Kfz-Zulassungsstelle in Marburg blieb trotz der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie mit Terminvergaben weiterhin für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar. In der Zeit von März bis August 2020 wurden in Marburg insgesamt 20.145 Fahrzeuge zugelassen und 28.024 Geschäftsvorgänge wie beispielsweise Außerbetriebsetzungen, technische Änderungen oder Adressänderungen bearbeitet.
Die Vergabe von Terminen stößt bei den Kundinnen und Kunden auf große Akzeptanz und wird daher nun in beiden Kfz-Zulassungsstellen des Landkreises weitergeführt. Termine können für die Kfz-Zulassung in Marburg unter auto-mrmarburg-biedenkopfde und für die Außenstelle in Biedenkopf unter auto-bidmarburg-biedenkopfde vereinbart werden. Die Vorlaufzeit für einen Termin beträgt aktuell ein Arbeitstag. Im Laufe des Oktobers ist außerdem die Einführung einer Online-Terminvergabe geplant. Dann können die Kundinnen und Kunden direkt online passende Termine reservieren.
Fahrerlaubnisangelegenheiten werden weiterhin nur in Marburg bearbeitet. Termine können per E-Mail an FS-MRmarburg-biedenkopfde vereinbart werden.
Weitere Hinweise für Kundinnen und Kunden:
Privatkunden:
- Zulassungsvorgänge können nur bearbeitet werden, wenn die dazu notwendigen Unterlagen vollständig vorhanden sind. Informationen dazu sind auf der Homepage des Landkreises Marburg-Biedenkopf unter www.marburg-biedenkopf.de zu finden.
- Es muss eine gültige elektronische Versicherungsbestätigung (Evb) vorgelegt werden: Nur dann ist eine Zulassung möglich.
- Bei ungültiger eVB oder anderer unvollständiger Unterlagen kann die Zulassung nicht erfolgen – ein neuer Termin bei der Behörde wird notwendig.
- Kundinnen und Kunden werden gebeten, jeweils einzeln zu erscheinen, um das Ansteckungsrisiko zu minimieren.
- Das Betreten der Zulassungsstelle ist nur mit einer Mund-Nasen-Bedeckung erlaubt.
Händler und Zulassungsdienste:
Kfz-Händler und Zulassungsdienste können wie bisher ohne Terminvereinbarung zur Kfz-Zulassungsbehörde kommen. Die vorgelegten Anträge werden noch am selben Tag fertig gestellt.