Marburg-Biedenkopf – Landrätin Kirsten Fründt will vom Kreistag noch in diesem Jahr einen Nachtragshaushalt zur Senkung der Kreisumlage verabschieden lassen und so die Städte und Gemeinden in der Corona-Krise finanziell entlasten.
„Zusammen mit meinem Vertreter Marian Zachow haben wir in dieser Woche von Seiten des hauptamtlichen Kreisausschusses entschieden, kurzfristig einen Nachtragshaushalt auf den Weg zu bringen, der die Städte und Gemeinden mit einem Volumen von knapp 2,7 Millionen Euro noch im Jahr 2020 entlasten soll“, erläuterte die Landrätin.
Der Nachtragshaushalt sieht eine Senkung der Kreisumlage um 0,75 Prozentpunkte für das laufende Haushaltsjahr vor und soll am 13. November im Kreistag eingebracht und in der letzten Sitzung des Jahres, am 18. Dezember, beschlossen werden. Damit wäre der Weg frei für eine Entlastung der Städte und Gemeinden im Landkreis in einem Umfang von rund 2.660.000 Euro. Notwendig ist noch die anschließende Genehmigung durch das Regierungspräsidium in Gießen, die zuständige Finanzaufsicht für den Landkreis.
„Wir stehen als Landkreis damit erneut zu unserem Wort, bei sich abzeichnenden Verbesserungen die Städte und Gemeinden zu beteiligen, wenn das die Kreisfinanzen erlauben“, so Landrätin Kirsten Fründt. Letztlich habe der Bund mit dem Gesetz zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder vom 6. Oktober diesen Schritt ermöglicht. Das Gesetzespaket beinhaltet die Erhöhung der Bundesbeteiligung an den von Landkreisen und kreisfreien Städten zu finanzierenden Kosten der Unterkunft innerhalb des Arbeitslosengeldes II. Zunächst sei unklar gewesen, ob die Erhöhung des Beteiligungssatzes von bisher 49 Prozent auf 74 Prozent nur für das letzte Quartal oder rückwirkend für das ganze Jahr 2020 gelten solle. Es stehe nun fest, dass die erhöhte Bundesbeteiligung rückwirkend für das ganze Jahr gezahlt werde, erläuterte die Landrätin.
Der Landkreis nimmt dadurch sieben Millionen Euro mehr ein als im Haushalt geplant. „Mit den Koalitionsfraktionen von SPD und CDU ist abgestimmt, dass wir einen großen Teil davon unmittelbar an die Städte und Gemeinden weitergeben. Den Rest benötigen wir zur Sicherung der Kreisfinanzen in den nächsten beiden Jahren, in denen durch die Corona-Pandemie erhebliche Einschnitte und Belastungen auf uns zukommen“, erklärte Fründt. Nähere Einzelheiten und Erläuterungen wird es mit der Vorlage des Nachtragsentwurfes in der öffentlichen Kreistagssitzung am 13. November in der Stadthalle Stadtallendorf geben.