Marburg-Biedenkopf – Am 31. Dezember 2020 und 1. Januar 2021 ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern im öffentlichen Raum im Landkreis Marburg-Biedenkopf untersagt. Für den privaten Bereich wird dringend empfohlen, im selben Zeitraum auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu verzichten.
Mit dem Verbot beziehungsweise dem Appell sollen Gruppenbildungen in der Öffentlichkeit verhindert und eine Überlastung der Notaufnahmen der Krankenhäuser durch Feuerwerksverletzungen vermieden werden. Verboten ist das Abbrennen im gesamten öffentlichen Raum, also beispielsweise an und auf allen öffentlichen Straßen und Plätzen aber auch auf im privaten Eigentum stehende Flächen, wie etwa Parkplätze von Einkaufszentren oder Kirchplätze.
„Indem wir es in diesem Jahr zum Jahreswechsel im wahrsten Sinne ruhiger angehen lassen, können wir die Mitarbeitenden in den Notaufnahmen und im Rettungsdienst ein Stück weit entlasten. Und einen weiteren Beitrag dazu leisten, dass sich die Verbreitung des Virus weiter verlangsamt“, sagt Landrätin Kirsten Fründt. Eine entsprechende Regelung habe der Kreis mit der 9. Allgemeinverfügung des Kreisausschusses des Landkreises Marburg-Biedenkopf zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 30. Dezember 2020 auf den Weg gebracht. „Wir befinden uns nach wir vor in der fünften von insgesamt sechs Stufen des Eskalationskonzepts der Landesregierung. Die Lage ist noch immer angespannt. Das gilt insbesondere für unsere Krankenhäuser“, mahnt Landrätin Fründt.