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Pressemitteilung 386/2020

18.08.2020

Richtiges Verhalten in Naturschutzgebieten erhält Lebensräume – Kreisverwaltung gibt Tipps für einen naturfreundlichen Aufenthalt im Freien

In Naturschutzgebieten ist besondere Rücksicht auf Flora und Fauna geboten, um deren Lebensräume zu erhalten.

Marburg-Biedenkopf – Weil Versammlungs- und Kontaktverbote sowie Abstandsgebote die Freizeitgestaltung derzeit stark beeinflussen, halten sich immer mehr Menschen während ihrer Freizeit in der Natur auf. Um dabei die Lebensräume von Tieren und Pflanzen zu erhalten, gibt die Kreisverwaltung Tipps für einen naturfreundlichen Aufenthalt im Freien. Die Bürgerinnen und Bürger werden außerdem gebeten, mit achtsamen Verhalten beim Naturschutz mitzuhelfen.

Immer mehr Bürgerinnen und Bürger, darunter Wanderer und Camper, begeben sich in unberührte Landschaften, um an diesen Stellen ein Stück Freiheit wiederzuerlangen. Problematisch wird es jedoch, wenn die ausgewiesenen Wege verlassen, geschützte Landschaftsbereiche betreten, Lagerfeuer angezündet und die Überreste privater Zusammenkünfte an Ort und Stelle belassen werden. Denn durch solche Handlungen werden die Lebensräume unterschiedlicher Pflanzen- und Tierarten dauerhaft beeinträchtigt. Doch was sind richtige Verhaltensweisen in der Natur und gibt es Unterschiede zwischen verschiedenen Teilbereichen? Dazu gibt der Landkreis mit seinem Fachbereich Bauen, Wasser und Naturschutz Tipps zu wichtigen Verhaltensweisen:

Generell gilt:

  • Auf den ausgewiesenen Wegen bleiben
  • Müll nicht in der Landschaft zurücklassen
  • Lärm, Rauchen sowie das Befahren von Feld- und Waldwegen mit motorisierten Fahrzeugen ist nicht gestattet. Ausnahmen erfordern eine Genehmigung.
  • Hunde an der Leine führen

In Gebieten mit einem besonderen Schutzstatus, beispielsweise Natur-, Vogel- und  Landschaftsschutzgebiete oder auch Naturdenkmale, gelten verschärfte Regelungen. Denn diese Bereiche bieten ein besonderes Potenzial für Lebensgemeinschaften, sind seltene Lebensräume oder sollen wegen ihrer Schönheit sowie ihres Erholungswertes für den Menschen geschont und bewahrt werden. In der Regel ist hier – insbesondere in Naturschutzgebieten – folgendes verboten:

  • Lagern, Campieren oder Verweilen
  • Entzünden von Feuer
  • Schwimmen oder Baden
  • Fahren und Parken motorisierter Kraftfahrzeuge
  • Führen von Hunden ohne Leine
  • Fliegen von Drohnen

Die jeweiligen Schutzgebietsverordnungen geben einen Aufschluss darüber, was im Speziellen verboten ist. Entsprechende Hinweisschilder machen auch vor Ort drauf aufmerksam. Auch die Naturschutzbehörde des Landkreises Marburg-Biedenkopf steht bei Rückfragen gerne zur Verfügung. Innerhalb des Kreisgebietes sind unter anderen folgende Schutzgebiete von besonderer Bedeutung:

  • Naturschutzgebiet „Am Dimberg“ bei Steinperf
  • Naturschutzgebiet „Frauenberg“ bei Beltershausen
  • Naturschutzgebiet „Saurasen“ bei Schweinsberg
  • Naturschutzgebiet „Christenberg“ im Burgwald
  • Naturschutzgebiet „Die Struth“ bei Bottenhorn
  • Landschaftsschutzgebiet „Auenverbund Lahn-Ohm“
  • Geschützter Landschaftsbestandteil  „Endeschnabel“ bei Rachelshausen

In den genannten Bereichen kam es in den vergangenen Jahren durch illegale Freizeithandlungen bereits zu einer Beeinträchtigung des Bruterfolgs seltener Vogelarten und auch in diesem Jahr mussten zahlreiche Verstöße gegen die geltenden Verordnungen aufgrund der derzeitigen Kontaktsperren mit entsprechenden Bußgeldern durch die Ordnungsbehörden der Kommunen und die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Marburg-Biedenkopf geahndet werden.

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