Marburg-Biedenkopf – Ab Montag, 3. August 2020, können Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Marburg-Biedenkopf auch den Unterhaltsvorschuss, die Übernahme des Elternbeitrags für Kindertagesstätten sowie die Förderung im Zusammenhang mit der Tagespflege online beantragen.
„Wir haben uns zum Ziel gesetzt, unseren Landkreis auf Grundlage einer wohldurchdachten Strategie umfassend nachhaltig digital zu entwickeln. Dazu gehört nicht nur, aber auch unser Online-Angebot. Die neuen Leistungen sind zwar kleinere aber sehr konkrete Bausteine, die unseren Service weiter verbessern werden", freut sich Landrätin Kirsten Fründt.
Mit den Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) werden alleinerziehende Elternteile unterstützt, wenn ein Kind keinen, nicht ausreichenden oder unregelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil erhält.
Die Bezuschussung oder Übernahme von Elternbeiträgen zur Kindertagesstätte durch die Wirtschaftliche Jugendhilfe wird bei finanzieller Notlage gewährt und ist somit abhängig von der wirtschaftlichen und persönlichen Situation der Eltern. Bei Vorliegen der Voraussetzungen erfolgen die Zahlungen in der Regel direkt an die Kindertagesstätte beziehungsweise den Träger.
Kindertagespflege ist eine individuelle, flexible und familiäre Kinderbetreuung, die im Haushalt der Tagespflegepersonen in kleinen Gruppen mit maximal fünf Kindern stattfindet. Bis zum dritten Lebensjahr ihrer Kinder können Eltern wählen, ob sie ihr Kind in Kindertagespflege oder einer Krippe beziehungsweise Kindertagesstätte betreuen lassen möchten.
Alle Serviceleistungen finden sich wie auch die Digitalisierungsstrategie der Kreisverwaltung unter www.marburg-biedenkopf.de.