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Pressemitteilung 361/2019

30.09.2019

Fahrzeuge können jetzt auch online zugelassen werden – Neue digitale Dienstleistung ergänzt Angebot

Die erweiterte Kfz-Online-Zulassung wird ab 1. Oktober 2019 auch über das Internetportal des Landkreises Marburg-Biedenkopf möglich sein. (Foto: Landkreis Marburg-Biedenkopf)

Marburg-Biedenkopf – Die erweiterte Kfz-Online-Zulassung wird ab 1. Oktober 2019 auch über das Internetportal des Landkreises Marburg-Biedenkopf möglich sein. Damit kommt der Ausbau der Dienstleistungen der Marburger Kreisverwaltung, die jeder Bürger des Landkreises über das Internet erledigen kann, voran. 

Mit der neuen Verordnung wird die bereits in Teilen realisierte Möglichkeit zur internetbasierten Abwicklung von Zulassungsvorgängen auf alle Geschäftsvorgänge, jetzt auch Neuzulassung, Umschreibung und alle Varianten der Wiederzulassung, ausgeweitet. Damit bietet die Zulassungsstelle des Landkreises Marburg-Biedenkopf einen zusätzlichen Service-Baustein. Die Schritte, die bisher bei einem Besuch der Zulassungsstelle abgewickelt wurden, können die Kunden nun digital und online auf den Weg bringen. Die Zulassungsplakette wird dann per Post zugeschickt. 

Erstmals wird zudem die vollautomatisierte Antragsbearbeitung und -entscheidung für die Außerbetriebsetzung sowie für die Umschreibung unter Kennzeichenbeibehaltung auch bei Halterwechsel und für die einfache Adressänderung eingeführt. 

Für Rückfragen und weitere Informationen steht die Kfz-Zulassungsstelle des Landkreises Marburg-Biedenkopf unter der Telefonnummer 06421 405-1610 oder per E-Mail unter i-kfzmarburg-biedenkopfde zur Verfügung.

 

Und so funktioniert die Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs im Internet

Folgende Voraussetzungen müssen bei der Anmeldung eines fabrikneuen Fahrzeugs erfüllt sein:

  1. Ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  2. Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  3. Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  4. IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  5. Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Android-Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de (Öffnet in einem neuen Tab))

So funktioniert es:

  1. Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
  2. Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen
  3. Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen
  4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
    • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
    • Freigelegter Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
    • eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
    • IBAN-Halterkonto – für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
    • Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
  5. Antragsdaten werden automatisiert validiert
  6. Gebühr mittels ePayment-System bezahlen. Das Zahlungsmittel kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren
  7. Eingaben und Antragsstellung bestätigen
  8. Der Antrag wird durch eine Sachbearbeiterin oder einen Sachbearbeiter geprüft.
  9. Zulassungsbescheid inkl. Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I & II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde per Post versendet.
  10. Plakettenträger auf Kennzeichen aufbringen und losfahren.

Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht.

Falls einer der Schritte nicht mit einem positivem Ergebnis abgeschlossen wird, wenden sich Kunden bitte an die Kfz-Zulassungsbehörde in Marburg.

 

Und so funktioniert die vollautomatisierte Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges via Internet:

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  1. Ein nach dem 01. Januar 2015 zugelassenes Fahrzeug
  2. Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes
  3. Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  4. Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Android-Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de (Öffnet in einem neuen Tab))

So funktioniert es:

  1. Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
  2. Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen
  3. Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs und ggf. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) eingeben
  4. Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen
  5. Verdeckung der Stempelplaketten der Kfz-Kennzeichen abziehen. Achtung: Sobald die Sicherheitscodes freigelegt sind, ist das Kfz-Kennzeichen nicht mehr gültig und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.
  6. Freigelegte Sicherheitscodes in die Antragsmaske des Online-Portals eintragen
  7. Kennzeichen reservieren, falls eine spätere Wiederzulassung des Fahrzeugs mit demselben Kennzeichen im selben Zulassungsbezirk gewünscht ist
  8. Antragsdaten werden automatisiert validiert
  9. Gebühr mittels ePayment-System bezahlen. Das Zahlungsmittel kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren
  10. Eingaben und Antragsstellung bestätigen
  11. Der Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
  12. Bestätigung der Außerbetriebsetzung sofort online abrufen

 Falls einer der Schritte nicht mit einem positivem Ergebnis abgeschlossen wird, wenden sich Kunden bitte an die Kfz-Zulassungsbehörde in Marburg.

 

Und so funktioniert die Wiederzulassung eines Fahrzeuges im Internet

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  1. Ein nach dem 01.01.2015 zugelassenes und aktuell außer Betrieb gesetztes Fahrzeug
  2. Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode
  3. Zulassungsbescheinigung Teil II mit freigelegtem Sicherheitscode (bei Halterwechsel)
  4. Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer.)
  5. Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
  6. IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  7. Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID); ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Android-Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de (Öffnet in einem neuen Tab))

So funktioniert es:

  1. Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
  2. Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen
  3. Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen
  4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
    • Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
    • Freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II (bei Halterwechsel)
    • Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie einer gültigen Sicherheitsüberprüfung (SP)
    • eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
    • IBAN – Halterkonto – für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
    • Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
  5. Antragsdaten werden automatisiert validiert
  6. Gebühr mittels ePayment-System bezahlen. Das Zahlungsmittel kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren
  7. Eingaben und Antragsstellung bestätigen
  8. Der Antrag wird durch eine Sachbearbeiterin oder einen Sachbearbeiter geprüft
  9. Zulassungsbescheid inkl. Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I, bei Halterwechsel auch Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet
  10. Plakettenträger auf Kennzeichen aufbringen und losfahren

Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).

Falls einer der Schritte nicht mit einem positivem Ergebnis abgeschlossen wird, wenden sich Kunden bitte an die Kfz-Zulassungsbehörde in Marburg.

 

Und so funktioniert die Umschreibung bei Halterwechsel und Kennzeichenmitnahme eines Fahrzeugs im Internet

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  1. Ein gebrauchtes Fahrzeug, das nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde und bereits angemeldet ist
  2. Zulassungsbescheinigung Teil I & II mit verdeckten Sicherheitscodes
  3. Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  4. Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
  5. IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  6. Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Android-Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de (Öffnet in einem neuen Tab))
  7. Bisheriges Kennzeichen wird übernommen

 

So geht: Kfz online umschreiben mit i-Kfz

So funktioniert es:

  1. Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
  2. Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen
  3. Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I & II freilegen
  4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
    • Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs und ggf. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
    • Freigelegte Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I & II
    • Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie einer gültigen Sicherheitsüberprüfung (SP)
    • eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
    • IBAN – Halterkonto – für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
  5. Antragsdaten werden automatisiert validiert
  6. Gebühr mittels ePayment-System bezahlen. Das Zahlungsmittel kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren
  7. Eingaben und Antragstellung bestätigen
  8. Der Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
  9. Zulassungsbescheid wird sofort online bereitgestellt und kann innerhalb von 30 Minuten abgerufen werden
  10. Zulassungsbescheid ausdrucken, Ausdruck mitführen und sofort losfahren
  11. Zulassungsbescheinigung Teil I & II und ein Informationsschreiben werden von der Zulassungsbehörde per Post versendet

Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).

Falls einer der Schritte nicht mit einem positivem Ergebnis abgeschlossen wird, wenden sich Kunden bitte an die Kfz-Zulassungsbehörde in Marburg.

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