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Pressemitteilung 345/2019

20.09.2019

Landkreis sucht Pflegeeltern – Familien, Paare, Ehepaare und Einzelpersonen können sich melden

Marburg-Biedenkopf – Der Pflegekinderdienst des Landkreises Marburg-Biedenkopf sucht Familien, Paare, Ehepaare und Einzelpersonen, die sich vorstellen können, ein fremdes Kind in ihren Haushalt aufzunehmen. Alle Pflegeeltern werden durch eine Schulung für die Aufnahme eines fremden Kindes vorbereitet und im Rahmen von regelmäßiger Fortbildung begleitet.

„Für unsere Pflegekinder brauchen wir Familien, die Zuwendung, Toleranz, Geduld und vor allem Einfühlungsvermögen mitbringen. Diejenigen, die diese sehr verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen möchten, bereiten wir gezielt darauf vor“, sagt Landrätin Kirsten Fründt.

Krankheiten, Überforderung oder eine fehlende Erziehungsfähigkeit führen zuweilen dazu, dass Kinder vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr in ihrer Familie leben können. Viele Pflegekinder haben in ihrem bisherigen Leben nicht genügend Schutz und Geborgenheit erfahren und kommen aus belasteten oder zerrütteten Familien. Jedes dieser Kinder braucht seine passgenaue Pflegefamilie. So wie auch der fünf Jahre alte Alexander (Name geändert).

Nachdem dessen alleinerziehende Mutter dem kleinen Jungen nicht die notwendige Unterstützung geben konnte, wurde er im vergangenen Jahr von einer geschulten Pflegefamilie aufgenommen und fand dort ein neues Zuhause. Alexander hatte einen hohen Förderbedarf und musste viel nachholen. Mit der liebevollen und konsequenten Unterstützung seiner Pflegeeltern holte er die fehlenden Entwicklungsschritte nach und war in der Lage, eine sichere Beziehung zu seiner neuen Familie und gleichaltrigen Kindern aufzubauen. Inzwischen geht er begeistert in die Vorschule. Mit seiner Mutter bleibt er anhand regelmäßiger Treffen in Kontakt.

Kinder werden aus höchst unterschiedlichen Gründen aus Familien herausgenommen, nicht jede Pflegestellenkombination kann für ein Kind die passgenaue Pflegefamilie werden. Deshalb wird in einer Schulung gemeinsam mit den Bewerbern das jeweilige Profil herausgearbeitet. Es gibt zwei zu unterscheidende Pflegeformen: die Dauer- und die Kurzzeitpflege gemäß § 33 Sozialgesetzbuch VIII. Wichtig ist: Pflegekinder sind keine Adoptivkinder. Zu den leiblichen Eltern bleibt der Kontakt soweit wie möglich bestehen. Jede Pflegefamilie erhält ein Pflegegeld und eine Aufwandsentschädigung für jedes betreute Kind. Daneben gibt es Zuschüsse zu den Rentenbeiträgen.

Weitere Informationen zum Thema bieten die spezialisierten Pflegedienstfachkräfte im Jugendamt des Landkreises Marburg-Biedenkopf unter den Telefonnummern 06421 405-1431 und -1325 sowie per E-Mail an moenninger-somogyiImarburg-biedenkopfde oder kloetzingAmarburg-biedenkopfde.

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