Marburg-Biedenkopf – Lauter Ehrenmänner: Michael Heimann, Dr. Lothar Mann und Werner Naumann wurden am vergangenen Donnerstag mit dem Ehrenbrief des Landes Hessen ausgezeichnet. Landrätin Kirsten Fründt überreichte die Auszeichnung im Marburger Landratsamt.
„Langjähriges ehrenamtliches Engagement ist keine Selbstverständlichkeit, das wollen wir mit der Auszeichnung zeigen. Für ein erfolgreiches gemeinsames Miteinander brauchen wir ehrenamtliches Engagement in den vielfältigsten Lebensbereichen wie Politik, Sport und Kultur. Deshalben herzlichen Dank an die Geehrten“, machte Landrätin Kirsten Fründt deutlich.
Michael Heimann ist seit über 20 Jahren ehrenamtlich in der Kommunalpolitik aktiv, seit 1997 ist er Mitglied in der Gemeindevertretung in Fronhausen. Von 2001 bis 2011 war er dort stellvertretender Vorsitzender, seit 2011 ist er Vorsitzender der Gemeindevertretung. Von 1995 bis 2015 war er außerdem als Organisationsleiter und Sprecher des Rettungsdienstes in der Gefahrenabwehr des Landkreises Marburg-Biedenkopf ehrenamtlich im Einsatz.
Dr. Lothar Mann liegt das Wohl der Gemeinde Fronhausen ebenfalls am Herzen. Seit 1989 ist er Mitglied im Ortsbeirat Bellnhausen, seit 2011 ist er in Bellnhausen auch Ortsvorsteher und ist in dieser Funktion oft erster Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger.
Werner Naumann ist künstlerisch, sportlich und politisch ehrenamtlich aktiv. Von 2004 bis 2013 hat er aktiv zur Dorferneuerung in Sichertshausen beigetragen. Seit 2009 ist er außerdem Beisitzer im Vorstand der Seniorenarbeit des Fördervereins Sichertshausen. Ebenfalls seit 2009 kümmert sich Werner Naumann außerdem um Leitung und Organisation der Seniorengymnastik der Spielvereinigung Hessenhausen/Bellnhausen. 2012 war er außerdem Gründer der Initiative „Gemeinsam älter werden auf dem Land“, noch heute ist er bei der Leitung und Organisation der Initiative aktiv beteiligt.
Hintergrund:
Der Ehrenbrief des Landes Hessen wird für langjähriges ehrenamtliches Engagement vom Hessischen Ministerpräsidenten verliehen. Um diese Auszeichnung zu erhalten, wird eine mindestens zwölfjährige ehrenamtliche Tätigkeit in sozialen und kulturellen Vereinen oder kommunalen Institutionen vorausgesetzt. Hierbei steht insbesondere der geleistete Beitrag für die Gemeinschaft im Vordergrund.