Marburg-Biedenkopf – Bis zum 30. September 2019 nimmt die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Marburg-Biedenkopf Bewerbungen und Vorschläge für den Denkmalschutzpreis des Landkreises entgegen.
Einzelpersonen, Denkmalbehörden, Städte und Gemeinden, Verbände und Vereine können potenzielle Preisträger vorschlagen. Auch Eigenbewerbungen sind möglich. Ausgezeichnet werden bis zu drei Preisträger. Die Entscheidung über den Preisträger erfolgt durch den Kreisausschuss auf Grundlage der Empfehlung des Denkmalbeirats. Die Preisverleihung erfolgt öffentlich durch den Ersten Kreisbeigeordneten des Landkreises Marburg-Biedenkopf.
Den Bewerbungs- oder Vorschlagsunterlagen sollten historische und aktuelle Fotografien, Planungsunterlagen wie etwa Bauaufnahmen, Bauuntersuchungen oder restauratorische Untersuchungen, Baugesuch, Gegenüberstellung vorher und nachher, Baugenehmigung oder denkmalschutzrechtliche Genehmigung oder auch Zeitungsberichte sowie eine chronologische Darstellung der Bau- und Restaurierungsgeschichte beigefügt werden.
Unter dem Stichwort „Denkmalschutzpreis“ nimmt der Kreisausschuss Marburg-Biedenkopf, Untere Denkmalschutzbehörde, Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg, die Unterlagen entgegen. Auch der digitale Postweg via E-Mail an bauamtmarburg-biedenkopfde ist möglich.
Mit dem Denkmalschutzpreis werden beispielhafte denkmalpflegerische Leistungen ausgezeichnet, die Einzelpersonen oder juristische Personen, also etwa Vereine, Genossenschaften oder Unternehmen, zur Erhaltung und Pflege ihres Eigentums erbracht haben. Mit der Verleihung dieses Preises soll privates Engagement im Bereich der Denkmalpflege sowohl geweckt als auch gewürdigt werden.