Marburg-Biedenkopf – Am Sonntag, den 8. September 2019, steht die Direktwahl zur Landrätin beziehungsweise zum Landrat des Landkreises Marburg-Biedenkopf an. Auch betreute Menschen im Kreis können ihre Stimme einbringen. Für blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler hat der Kreis zusammen mit der Deutschen Blindenstudienanstalt e.V. (blista) Hilfsmittel erstellt, die kostenfrei erhältlich sind.
Viele Jahre waren Menschen, denen ein Gericht einen Betreuer „in allen Angelegenheit“ bestellt hat, von Wahlen ausgeschlossen. Hintergrund einer solchen Betreuung können psychische oder geistige Beeinträchtigungen sein. Ebenso betroffen sind auch Straftäter, die wegen Schuldunfähigkeit in einer psychiatrischen Klinik untergebracht sind.
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts konnten sich erstmals zur Europawahl im Mai dieses Jahres Menschen in einer sogenannten „Vollbetreuung“ ins Wählerverzeichnis eintragen lassen. Für den Bund einigten sich Bundestag und Bundesrat bereits über eine entsprechende Gesetzesänderung. Auch in anderen Bundesländern wurde das Wahlrecht seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts angepasst.
In Hessen steht eine solche Änderung noch aus, weshalb die betroffenen Personen nicht automatisch in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen werden und so automatisch an der Wahl teilnehmen können.
„Dennoch können sich die betroffenen Menschen auf Grundlage der Entscheidung aus Karlsruhe in das jeweilige Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eintragen lassen“, betont Kreiswahlleiter Tobias Burkard. Hierzu brauche es allerdings einen entsprechenden schriftlichen Antrag in der Stadt oder Gemeinde, in der der Betroffene seinen Hauptwohnsitz hat, so Burkard. Informationen zu den Einzelheiten geben die Wahlämter vor Ort.
Kostenfreie Hilfsmittel für blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler
Mit einer speziellen Schablone und Informationen auf einer Audio-CD bieten Kreis und blista blinden und sehbehinderten Wahlberechtigten die Möglichkeit, ihre Stimme eigenständig und ohne fremde Hilfe abgeben zu können.
„Die Wahlschablonen bestehen aus festem Karton, in den der Stimmzettel eingelegt wird. Darin sind die Kreise, in denen die Wahlvorschläge angekreuzt werden können, ausgestanzt und mit tastbaren Ziffern versehen, die der Nummerierung auf dem Stimmzettel entsprechen“, erläutert Burkard. Somit ließe sich die Position der Kandidatinnen und Kandidaten auf dem Stimmzettel ertasten. Mit den Schablonen werde eine Audio-CD geliefert, die eine Anleitung zum Gebrauch der Schablone und sämtliche Informationen des Stimmzettels enthält.
Die Wahlschablonen sind nicht bei den Städten und Gemeinden und auch am Wahltag nicht in den Wahllokalen erhältlich. „Es ist also wichtig, dass die Schablone am Wahltag mit in das jeweilige Wahllokal genommen wird“, sagt Burkard.
Mitglieder der Selbsthilfeorganisationen Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V., Marburg (DVBS) und den Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e.V., Frankfurt (BSBH) die Hilfsmittel automatisch zugesendet. Wer darüber hinaus eine solche Schablone benötigt, kann sie auch bei der Wahlsachbearbeitung der Kreisverwaltung unter der Telefonnummer 06421 405-1223 oder per E-Mail an wahlenmarburg-biedenkopfde anfordern. Das Material wird kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Hintergrund
Der Kreistag hatte in dessen Februarsitzung beschlossen, dass der Tag der Direktwahl der Landrätin beziehungsweise des Landrats des Landkreises Marburg-Biedenkopf auf Sonntag, den 8. September 2019 und der Tag einer eventuell notwendig werdenden Stichwahl auf Sonntag, den 22. September 2019 festgesetzt wird.