Marburg-Biedenkopf – Der Gießener Regierungspräsident (RP) als Aufsichtsbehörde für die mittelhessischen Landkreise hat den Haushaltsplan des Landkreises Marburg-Biedenkopf für das Jahr 2019 genehmigt. Die Aufsichtsbehörde attestiert dem Kreis in ihrer Genehmigung volle Leistungsfähigkeit.
In seiner Genehmigung stellt der Regierungspräsident fest, dass es der Landkreis Marburg-Biedenkopf mit dem Haushaltsplan 2019 schafft, zum 7. Mal in Folge einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen und dass alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Der RP empfiehlt, für den Fall konjunktureller Eintrübungen Vorsorge zu treffen, also etwas auf die sprichwörtliche hohe Kante zu legen.
Zur Stellenmehrung merkt der RP an, dass es sich dabei überwiegend um die Entfristung bereits bestehender Arbeitsverhältnisse handelt und dass diese Stellenmehrung zwar kritisch zu reflektieren, mit Blick auf die finanzielle Situation des Landkreises aber vertretbar sei.
Landrätin Kirsten Fründt hob hervor, dass der Kreishaushalt ohne Einschränkungen genehmigt worden sei und die Auflagen allgemeiner und formaler Natur seien. „Diese Genehmigung ist einmal mehr eine Bestätigung unserer vorausschauenden und nachhaltigen Haushaltspolitik, die eine fortdauernde Stabilisierung der Finanzen in Marburg-Biedenkopf zum Ziel hat“, stellte die Landrätin fest.
„Es ist für uns selbstverständlich und bereits gelebte Praxis, dass wir unsere Personalentwicklung und Personalpolitik mit Augenmaß und sehr verantwortungsvoll betreiben. Insofern ist der Hinweis des Regierungspräsidiums, die Stellenplanung kritisch zu hinterfragen, letztlich genau das, was wir ohnehin regelmäßig tun“, so Kirsten Fründt.
„Die Genehmigung für unseren Haushalt in dieser Form ist auch ein Zeichen dafür, dass wir ein stabiles und verantwortungsvolles Zahlenwerk vorgelegt haben“, unterstrich die Landrätin. Sie dankte auch den Mitgliedern des Kreisausschusses und des Kreistages, deren konstruktive Beratungen zu dem jetzt genehmigten Etat beigetragen hätten.
„Wir können jetzt bald mit der Umsetzung der im Haushalt 2019 geplanten Investitionsvorhaben beginnen und wir haben dann auch die Möglichkeit, im Rahmen der freiwilligen Leistungen erste Zuwendungen an Verbände, Vereine und Organisationen zu leisten“, sagte die Landrätin. Die freiwilligen Leistungen habe der Regierungspräsident auch nicht eingeschränkt.
Stichwort: Haushalt
Der Landkreis ist verpflichtet jährlich einen Haushaltplan aufzustellen. Dieser umfasst alle zu erwartenden Ausgaben (Aufwendungen) und Einnahmen (Erträge) sowie die geplanten Investitionen. Aufwendungen sind zum Beispiel Ausgaben für die Erhaltung der Schulgebäude. Erträge sind im Gegensatz dazu Einnahmen durch beispielsweise die Kreisumlage, welche die Kommunen an den Landkreis zahlen. Im Haushaltsplan finden sich außerdem eine Schuldenübersicht oder auch der Stellenplan. Außerdem werden die Wirtschaftspläne des Eigenbetriebes Jugend- und Kulturförderung sowie der wesentlichen Beteiligungen, zum Beispiel an der gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft Integral, aufgeführt.
Der Haushaltsplan wird vom Kreisausschuss aufgestellt und nach Diskussion und Beratung sowie Anhörung der Bürgermeister vom Kreistag verabschiedet. Er ist dann für die Dezernate und Fachbereiche des Landkreises verbindlich und bildet die finanziellen Leitplanken für die Arbeit der Kreisverwaltung.
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