Marburg-Biedenkopf – Der Kreistag des Landkreises Marburg-Biedenkopf hat als Wahltag für die Wahl des Kreisseniorenrates den 8. April 2019 festgelegt. Bis zum 1. Februar 2019 können beim Landkreis Wahlvorschläge eingereicht werden.
Wählbar für den Kreisseniorenrat sind alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Marburg-Biedenkopf, die das Kommunalwahlrecht besitzen, am Wahltag das 63. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz im Landkreis Marburg-Biedenkopf gemeldet sind; dabei ist jede Person nur für die Stadt oder Gemeinde wählbar, in der sie ihren Hauptwohnsitz hat.
Wahlvorschläge müssen auf dem Formblatt „Wahlvorschlag“ eingereicht werden, das im Internet unter www.marburg-biedenkopf.de in der Rubrik „Soziales & Gesundheit“ – Senioren – Kreisseniorenrat heruntergeladen oder direkt bei der Geschäftsstelle der Kreisseniorenrats (Landratsamt, Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg, Telefon: 06421 405-1280) bezogen werden kann.
Neben den persönlichen Angaben und der Erklärung des Bewerbers oder der Bewerberin zur Bereitschaft, das Mandat eines Mitglieds des Kreisseniorenrats zu übernehmen, müssen für jeden Wahlvorschlag mindestens zehn Unterstützungsunterschriften vorliegen. Auch hierfür muss das entsprechende Formblatt verwendet werden. Fragen hierzu beantwortet ebenfalls die Geschäftsstelle des Kreisseniorenrats.
Nach Möglichkeit sollten die Wahlvorschläge so rechtzeitig vor dem 1. Februar 2019, 15:00 Uhr, eingereicht werden, dass etwaige Mängel, die Einfluss auf die Gültigkeit haben könnten, noch behoben werden können. Kopien, Faxe oder auf anderem elektronischem Weg übermittelte Unterlagen kann der Landkreis nicht akzeptieren, so dass die Wahlvorschläge und die erforderlichen Unterlagen schriftlich beim Fachbereich Recht und Kommunalaufsicht des Kreises, Zimmer 226 (2. Stock), Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg-Cappel einzureichen sind.
Der Wahlausschuss beschließt am Freitag, 8. Februar 2019, in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der Wahlvorschläge. Der Wahlausschuss muss Wahlvorschläge zurückweisen, die verspätet eingereicht wurden oder den Anforderungen der Wahlordnung nicht entsprechen. Wenn der Wahlausschuss die Wahlvorschläge angenommen hat, können diese nicht mehr verändert oder zurückgenommen werden. Spätestens am 19. Februar 2019 werden die zugelassenen Wahlvorschläge öffentlich bekannt gemacht.
Die Mitglieder des Kreisseniorenrats werden für drei Jahre in allgemeiner, freier, gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt. Die Wahl findet als Briefwahl statt. Die Anzahl der Mitglieder des Kreisseniorenrates richtet sich nach der Größe der Kommune. Kommunen mit bis zu 10.000 Einwohnern haben einen Sitz. Kommunen von 10.001 bis 20.000 Einwohner erhalten zwei Sitze. Städte und Gemeinden die zwischen 20.001 und 50.000 Einwohner haben, erhalten drei Sitze und Kommune mit mehr als 50.001 Einwohnern bekommen vier Sitze in dem Gremium, das insgesamt bis zu 31 Mitglieder haben kann, die ehrenamtlich tätig sind.
Der neu gewählte Kreisseniorenrat wird voraussichtlich im Mai 2019 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammenkommen.
Stichwort Kreisseniorenrat:
Der Kreisseniorenrat versteht sich als Sprachrohr der älteren Generation in Zusammenarbeit mit den Institutionen, Verbänden und Gruppen, die sich um die Anliegen älterer Menschen kümmern. Er hat die Aufgabe, diese Interessen auf Kreisebene zu vertreten und an der Bearbeitung seniorenrelevanter Belange mitzuwirken. Er setzt sich für eine gute Lebensqualität von Seniorinnen und Senioren ein und möchte daran mitwirken, dass die besonderen Interessen der älteren Menschen auf Selbstbestimmung und Teilhabe in der Gesellschaft gestärkt werden.
Kontakt
Kreisausschuss Marburg-Biedenkopf, Fachdienst Presse- und Medienarbeit, Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg, E-Mail: pressestellemarburg-biedenkopfde. Tel.: 06421 405-1350, Fax.: 06421 405-921350. www.facebook.com/landkreis.marburg.biedenkopf (Öffnet in einem neuen Tab), alle Pressemitteilungen unter www.marburg-biedenkopf.de. Pressesprecher: Stephan Schienbein.