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Pressemitteilung 501/2018

27.12.2018

Damit Silvester nicht zum Fehlschuss wird – Strenge Voraussetzungen zum Gebrauch von Schreckschusswaffen

Der sogenannte Kleine Waffenschein berechtigt Besitzer von Schreckschusspistolen mit PTB-Prüfsiegel zum Tragen der Waffe auch außerhalb der eigenen vier Wände oder des eigenen Grundstücks. Der Einsatz von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen in der Silvesternacht ist allerdings nur in ganz wenigen Fällen erlaubt.

Marburg-Biedenkopf – Mit Feuerwerk, Böllern und Glockengeläut werden in der Silvesternacht das neue Jahr begrüßt und böse Geister vertrieben. Nicht selten kommen dabei auch Schreckschusswaffen zum Einsatz. Erlaubt ist das nur in wenigen Fällen.

Der Kauf und Besitz von Schreckschusspistolen ist für Volljährige ohne weiteres erlaubt. Wer eine solche Waffe „führen“, also außerhalb der eigenen Wohnung, der eigenen Geschäftsräume oder des eigenen Grundstücks bei sich tragen will, benötigt seit 2003 den sogenannten Kleinen Waffenschein. Derzeit haben gut 2300 Bürgerinnen und Bürger des Landkreises eine solche Berechtigung.

Gerade in der Silvesternacht hat das Führen und Benutzen einer Schreckschusswaffe für Viele eine besondere Bedeutung. Allerdings muss allen Besitzern, ob sie nur Besitzer oder auch zum Führen berechtigt sind, klar sein, dass das Abfeuern zu Silvester nur auf dem eigenen Grundstück oder auf einem anderen Privatgrundstück, dann mit dem Einverständnis des Inhabers des Hausrechts, erlaubt ist. In der Öffentlichkeit darf außerhalb einer Notwehrsituation auch der Inhaber eines Kleinen Waffenscheins nicht schießen. Andernfalls drohen der Einzug der Waffe und ein Bußgeld. Wer ohne Berechtigung eine Schreckschusswaffe bei sich führt, riskiert sogar eine Anzeige wegen einer Straftat – und damit bis zu drei Jahren Haft oder eine Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro.

 


Kontakt

Kreisausschuss Marburg-Biedenkopf, Fachdienst Presse- und Medienarbeit, Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg, E-Mail: pressestellemarburg-biedenkopfde. Tel.: 06421 405-1350, Fax.: 06421 405-921350. www.facebook.com/landkreis.marburg.biedenkopf (Öffnet in einem neuen Tab), alle Pressemitteilungen unter www.marburg-biedenkopf.de. Pressesprecher: Stephan Schienbein.

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