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Pressemitteilung 396/2018

15.10.2018

Land startet Finanzhilfeaktion für drei Ostkreis-Kommunen – Anträge können ab sofort beim Landkreis Marburg-Biedenkopf gestellt werden

Marburg-Biedenkopf – Am Montag teilte das Regierungspräsidium Gießen mit, dass das Hessische Innenministerium eine Finanzhilfeaktion in Bezug zu den Unwetterschäden im vergangenen August einleitet. Zuvor hatte der Landkreis Marburg-Biedenkopf auf Bitten der Stadt Kirchhain ein entsprechendes Ersuchen an das Land gerichtet. Anträge können ab sofort beim Landkreis gestellt werden.

Die jetzt eingeleitete Finanzhilfeaktion richtet sich an von Unwetterschäden betroffene Bürgerinnen und Bürger der Städte Kirchhain, Amöneburg und Stadtallendorf. Dort hatte am 7. August 2018 ein mehrstündiger Starkregen mit Hagel und Sturmböen zu einer Vielzahl an Schäden aufgrund von vollgelaufenen Kellern und Wassereinbrüchen in Gebäuden sowie Sturmschäden auf umliegenden Feldern geführt. „Wir freuen uns für die Menschen in den betroffenen Kommunen, dass nun die grundsätzliche Möglichkeit einer finanziellen Hilfe eingerichtet wird“, würdigte Landrätin Kirsten Fründt die Entscheidung des Innenministeriums.

Anträge zu den entsprechenden Hilfen können ab sofort beim Landkreis Marburg-Biedenkopf gestellt werden. Dort nimmt eine eigens eingerichtete Schadenskommission die Anträge entgegen und stellt zunächst die entstandenen Schäden sowie die hierdurch hervorgerufene Notlage fest. „Danach leiten wir die Anträge an das Regierungspräsidium Gießen zur weiteren Bearbeitung weiter. Je nach Einzelfall wird dann das Regierungspräsidium selbst oder aber das Innenministerium im Einvernehmen mit dem Finanzministerium über die Vergabe der Hilfen in Wiesbaden entscheiden“, sagte Kreisbrandinspektor Lars Schäfer. Schäfer wurde von Landrätin Kirsten Fründt mit dem Vorsitz der Kommission beauftragt. Neben ihm werden weitere sieben Vertreterinnen und Vertreter aus unterschiedlichen Bereichen der Kreisverwaltung, der Städte Kirchhain, Amöneburg und Stadtallendorf sowie des Regierungspräsidiums Gießen angehören.

Nach den Elementarschäden-Richtlinien des Landes ist die Voraussetzung für eine staatliche Finanzhilfeaktion, dass auf überörtlicher Ebene schwere Schäden bei einem größeren Personenkreis aufgetreten sind, die die Betroffenen weder aus eigener Kraft noch durch die sachlich gebotene Eigenvorsorge, also zum Beispiel durch eine Versicherung, schultern können. Die Finanzhilfe des Landes soll Hilfe zur Selbsthilfe bei akuten Notlagen leisten. Sie ist keine Entschädigung. Ein Rechtsanspruch auf finanziellen Ausgleich des erlittenen Schadens besteht nicht.

Antragsberechtigt sind Privatgeschädigte, landwirtschaftliche sowie gärtnerische und gewerbliche Betriebe. Maßgeblich für die Gewährung der entsprechenden Hilfen ist die Elementarschäden-Richtlinie des Landes. Die Richtlinie steht wie auch die entsprechenden Antragsunterlagen unter www.marburg-biedenkopf.de zum Download zur Verfügung.

Zu richten sind die vollständig ausgefüllten Unterlagen, ggf. mit weiteren Nachweisen, innerhalb eines Monats (bis zum 17.11.2018) an den Landkreis Marburg-Biedenkopf, Fachbereich Gefahrenabwehr, Fachdienst Verwaltung, Zivil- u. Katastrophenschutz, Stichwort Schadenskommission, Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg. Digital werden die Anträge unter dem Postfach Gefahrenabwehrmarburg-biedenkopfde entgegengenommen. Fragen zum Antragsverfahren beantwortet der Fachbereich Gefahrenabwehr zudem unter der Rufnummer 06421 405-1546.

 

Häufig gestellte Fragen:

Die Angaben dienen lediglich zur allgemeinen Orientierung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Alle Voraussetzungen und Hinweise sind in den Elementarschäden-Richtlinien des Landes, einsehbar unter www.marburg-biedenkopf.de.

Wie kann man Finanzhilfen beantragen?

Die Finanzhilfen sind auf Grundlage des jeweiligen Vordrucks ab sofort (15. Oktober 2018) innerhalb eines Monats (bis zum 17.11.2018) beim Landkreis Marburg-Biedenkopf, Fachbereich Gefahrenabwehr, Fachdienst Verwaltung, Zivil- u. Katastrophenschutz, Stichwort Schadenskommission, Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg. Postalisch oder in digitaler Form an die E-Mailadresse Gefahrenabwehrmarburg-biedenkopfde einzureichen. Den Anträgen müssen zur Überprüfung Einkommenssteuerbescheide, Rentenbescheide, Kreditverträge und sonstige Unterlagen beigelegt werden. Fragen zum Antragsverfahren beantwortet der Fachbereich Gefahrenabwehr zudem unter der Rufnummer 06421 405-1546.

FÜR WAS kann man Finanzhilfen bekommen?

Zur Behebung von Schäden an landwirtschaftlichen, gärtnerischen und gewerblichen Betrieben in privater Hand sowie an privaten Gebäuden und Hausrat.

In dringenden Notlagen können im Einzelfall auch sogenannte Soforthilfen in Höhe von bis zu 10.000 Euro gewährt werden. Bedingungen: 1. wenn dem landwirtschaftlichen oder gärtnerischen Betrieb durch den Schaden Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs drohen sowie dringende Maßnahmen nicht finanziert werden können. 2. bei drohender oder bereits eingetretener Obdachlosigkeit oder für einkommensschwache Familien mit Kindern.

Gibt es für ALLE Geschädigten Finanzhilfen?

Hilfe wird nur unter bestimmten Bedingungen gewährt:

  1. wenn Betroffene aus eigener finanzieller Kraft nicht selbst für ihre Schäden aufkommen können,
  2. die Aufnahme eines Bankkredites nicht zumutbar ist und
  3. wenn die Betroffenen eine Versicherung abgeschlossen haben, diese aber nicht alle Schäden abdecken.

WANN werden Hilfen gewährt?

  1. Wenn der Sachschaden über 5.000 Euro liegt, jedoch nur bis zu einem Betrag von 25.000 Euro. Liegt der Betrag über 25.000 Euro wird eine Kredithilfe in Form von Zinszuschüssen gewährt. Der Antragssteller kann das Darlehen bei einen beliebigen Kreditinstitut aufnehmen. Die Zinsen des Darlehens orientieren sich an dem Basiszinssatz der Bundesbank.

Schadenskosten werden NICHT übernommen

  1. wenn sie von einer Versicherung gedeckt werden können,
  2. für Schäden innerhalb von Wohnräumen, denn dort greift die Hausratsversicherung.
  3. wenn es sich um Schäden an oder Verlusten von Luxusgegenständen wie Schmuck, Bargeld, Wertpapieren oder Sammlungen handelt. Dazu gehören auch aufschiebbare Beschaffungen (z.B. von Sport- und sonstige Freizeitartikeln).

Für Schäden am eigenen Grundstück, beispielsweise Außenanlagen an Gebäude, wird nur dann Hilfe gewährt, wenn daraus Gefahren für die Allgemeinheit entstehen. Ebenfalls werden durch Schäden entstandene Kosten nicht berücksichtigt, die erst mittelbar entstehen. Zum Beispiel entgangener Gewinn, Wertminderungen des Betriebs- oder Privatvermögens oder Finanzierungskosten.

 

Hintergrund:
Am Dienstag, den 7. August 2018, wurden der östliche Teil des Landkreises Marburg-Biedenkopf, und hier insbesondere die Stadt Kirchhain, von einem besonders schweren Unwetter mit mehrstündigem Starkregen, Hagel, Sturmböen und Gewittern erfasst. An der Messstation der Kläranlage Kirchhain wurden Regenmengen von gut 140 Litern pro Quadratmeter innerhalb von zwei Stunden gemessen.

Aufgrund der enormen Wassermengen waren die Kanalisation, aber auch Gewässer und Grabensysteme massiv überlastet. Das Wasser suchte sich großflächig und oberirdisch auch in bebauten Ortslagen seinen Weg. Es kam zu erheblichen Überschwemmungen. Es wurden Kellergeschosse, Wohnräume, aber auch gewerbliche und landwirtschaftliche Betriebe und Anlagen beschädigt. Hinzu kamen heftige Sturmböen und Hagelschauer, die insbesondere landwirtschaftliche Flächen, die noch mit Mais bestanden waren, schädigten. Darüber hinaus entstanden zum Teil erhebliche Schäden an kreiseigenen Schulliegenschaften in Kirchhain und Umgebung sowie an kommunalen Einrichtungen. Das Schadensgebiet erstreckt sich auf die Kernstadt Kirchhain sowie verschiedene Stadtteile. Darüber hinaus kam es auch zu Schäden in den Bereichen Amöneburg und Stadtallendorf.

Die örtlichen Feuerwehren mussten mit Unterstützung von Katastrophenschutzeinheiten aus dem Landkreis insgesamt mehr als 500 Einsätze bewältigen. Die Technische Einsatzleitung und der Krisenstab des Kreises waren unter Leitung des Kreisbrandinspektors im Einsatz. Rund 400 Rettungskräfte waren über viele Stunden im Einsatz. Im Zusammenhang mit dem Unwetter gingen knapp 900 Notrufe in der Rettungsdienstleitstelle des Landkreises ein.

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