Inhalt anspringen

Pressemitteilung 059/2018

21.02.2018

Regierungspräsident genehmigt Kreishaushalt für das Jahr 2018 – Marburg-Biedenkopf bekommt als erster mittelhessischer Kreis grünes Licht von der Aufsichtsbehörde

Marburg-Biedenkopf – Der Gießener Regierungspräsident als Aufsichtsbehörde für die Landkreise hat den Haushaltsplan des Landkreises Marburg-Biedenkopf für das Jahr 2018 genehmigt. Im mittelhessischen Regierungsbezirk Gießen hat Marburg-Biedenkopf damit als erster von fünf Kreisen die Genehmigung für den Haushalt bekommen. 

In seiner Genehmigung stellt der Regierungspräsident fest, dass es der Landkreis Marburg-Biedenkopf mit dem Haushaltsplan 2018 schafft, im 6. Jahr in Folge einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Landrätin Kirsten Fründt hob hervor, dass der Kreishaushalt ohne Einschränkungen genehmigt worden sei. Die Aufsichtsbehörde würdige vielmehr die nachhaltige Haushaltspolitik des Kreises und erkenne die fortgesetzt positive Entwicklung an, die zur Stabilisierung der Finanzen in Marburg-Biedenkopf geführt habe.

Mit der Genehmigung des Haushalts für 2018 kann auch das Personalkonzept des Kreises mit der Entfristung von Beschäftigungsverhältnissen umgesetzt werden. „Ich freue mich, dass der Regierungspräsident damit unseren Kurs in der Personalpolitik bestätigt“, sagte Landrätin Kirsten Fründt. In den nächsten zehn Jahren gehen 319 Mitarbeiter der Kreisverwaltung (knapp 25 Prozent der Beschäftigten) in den Ruhestand. Die Verwaltung steht also vor großen personellen Veränderungen. Hier gilt es mit weitsichtiger Personalplanung frühzeitig gegenzusteuern. Der Stellenplan weist daher vor allem durch eine Umwandlung von befristeten in unbefristete Stellen ein Plus von insgesamt knapp 113 Stellen aus. Dies sind keine neu geschaffenen Stellen. Nur ihr Status wird geändert. Dies hat der RP anerkannt und erlässt keine personalwirtschaftlichen Auflagen. 

Die Landrätin dankte dem Regierungspräsidium (RP) für den schnellen Abschluss des Genehmigungsverfahrens. Der Kreistag hatte den Haushaltsplan in seiner Sitzung am 15. Dezember 2017 beschlossen. Der Kreis legte daraufhin die erforderlichen Unterlagen dem RP bereits am 19. Dezember 2017 zur Prüfung vor. 

„Dass wir bereits jetzt die Genehmigung für unseren Haushalt haben, ist auch ein Zeichen dafür, dass wir ein verantwortungsvolles, stabiles und nachvollziehbares Zahlenwerk vorgelegt haben“, unterstrich die Landrätin. Sie dankte auch den Mitgliedern des Kreisausschusses und des Kreistages, deren konstruktive und zügige Beratungen zu dem Zahlenwerk zu diesem schnellen Prüfergebnis des RP beigetragen hätten. 

„Wir können jetzt zügig mit der Umsetzung der im Haushalt 2018 geplanten Investitionsvorhaben beginnen und wir haben jetzt auch die Möglichkeit, im Rahmen der freiwilligen Leistungen erste Zuwendungen an Verbände, Vereine und Organisationen leisten zu können. Das wäre ohne Genehmigung im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung nicht möglich gewesen“, sagte die Landrätin. Die freiwilligen Leistungen habe der Regierungspräsident auch nicht eingeschränkt. 

Stichwort: Haushalt

Der Landkreis ist verpflichtet jährlich einen Haushaltplan aufzustellen. Dieser umfasst alle zu erwartenden Ausgaben (Aufwendungen) und Einnahmen (Erträge) sowie die geplanten Investitionen. Aufwendungen sind zum Beispiel Ausgaben für die Erhaltung der Schulgebäude. Erträge sind im Gegensatz dazu Einnahmen durch beispielsweise die Kreisumlage, welche die Kommunen an den Landkreis zahlen. Im Haushaltsplan finden sich außerdem eine Schuldenübersicht oder auch der Stellenplan. Außerdem werden die Wirtschaftspläne des Eigenbetriebes Jugend- und Kulturförderung sowie der wesentlichen Beteiligungen, zum Beispiel an der gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft Integral, aufgeführt. 

Der Haushaltsplan wird vom Kreisausschuss aufgestellt und nach Diskussion und Beratung sowie Anhörung der Bürgermeister vom Kreistag verabschiedet. Er ist dann für die Dezernate und Fachbereiche des Landkreises verbindlich und bildet die finanziellen Leitplanken für die Arbeit der Kreisverwaltung.

Vielen Dank fürs Teilen

Erläuterungen und Hinweise