Marburg-Biedenkopf – Mit Feuerwerk, Böllern und Glockengeläut werden in der Silvesternacht das neue Jahr begrüßt und böse Geister vertrieben. Nicht selten kommen dabei auch Schreckschusswaffen zum Einsatz. Erlaubt ist das nur in wenigen Fällen. Die Nachfrage zum sogenannten Kleinen Waffenschein, der zum „Führen“ einer solchen Waffe berechtigt, ist im Vorjahresvergleich deutlich zurückgegangen.
Der Kauf und Besitz von Schreckschusspistolen ist für Volljährige ohne weiteres erlaubt. „Das gilt aber nur für solche Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit einem Prüfsiegel der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt“, sagt Christina Krantz von der Waffenbehörde des Landkreises Marburg-Biedenkopf.
Wer eine solche Waffe „führen“, also außerhalb der eigenen Wohnung, der eigenen Geschäftsräume oder des eigenen Grundstücks bei sich tragen will, benötigt seit 2003 den sogenannten Kleinen Waffenschein. Insgesamt 1775 Bürgerinnen und Bürger des Landkreises haben eine solche Berechtigung.
In diesem Jahr seien es 344 Frauen und Männer gewesen, die eine solche Erlaubnis beantragt haben. „Damit waren es nur noch etwa halb so viele wie noch 2016“, stellt der Erste Kreisbeigeordnete Marian Zachow fest. Im Vorjahr hatten sich noch 668 Bürgerinnen und Bürger um eine solche Berechtigung bemüht. „Den höchsten Stand hatten wir damals zu Beginn des Jahres“, sagt Zachow. Allein im Januar und Februar seien es insgesamt 308 Antragsteller gewesen. Darunter 65 Frauen.
Bei der Beantragung abgefragt würden zwar einige persönliche Daten, die mit Blick auf „die waffenrechtlichen Voraussetzungen“ geprüft werden, nicht aber die Motivation der Antragsteller. „Bei manchen wird im Gespräch aber durchaus deutlich, dass es ein Unsicherheitsgefühl ist, dem mit der Anschaffung einer Schreckschusswaffe begegnet werden soll“, sagt Zachow. Allerdings sei dem einen oder anderen während dieser Gespräche aber auch klar geworden, dass das Tragen einer Schreckschusswaffe nicht das Richtige für sie oder ihn ist.
„Für einen verantwortungsvollen Umgang mit dieser und jeder anderen Art von Waffen zu sorgen, ist Teil unserer Arbeit“, sagt Christina Krantz. Dazu gehöre eben auch ein offenes Ohr für mögliche Ängste, die sich hinter der Anschaffung beispielsweis einer Schreckschusswaffe finden – und ein Gespür für eine bessere Lösung.
Für den verantwortungsvollen Umgang mit Schreckschusswaffen sorgen soll zudem eine eigene Informationsveranstaltung. Angesprochen werden sollen damit nicht nur die Inhaber eines Kleinen Waffenscheins, sondern „alle die, sich über den sicheren Gebrauch und Umgang mit erlaubnisfreien Schusswaffen informieren möchten“, sagt Zachow.
Inhaltlich werde es um die Vorgaben zur Aufbewahrung von Waffen und Munition, des Führens und der Benutzung einer solchen Waffe sowie den rechtlichen aber auch psychologischen Grundlagen von Notwehrsituationen gehen. Derzeit geplant ist die Veranstaltung für das Frühjahr 2018.
Das Führen und Benutzen einer Schreckschusswaffe hat gerade in der Silvesternacht für Viele eine besondere Bedeutung, weiß Christina Krantz: „Allen Besitzern, ob sie nur Besitzer oder auch zum Führen berechtigt sind, muss klar sein, dass das Abfeuern zu Silvester nur auf dem eigenen Grundstück oder auf einem anderen Privatgrundstück, dann mit dem Einverständnis des Inhabers des Hausrechts, erlaubt ist“. In der Öffentlichkeit dürfe „außerhalb einer Notwehrsituation“ auch der Inhaber eines Kleinen Waffenscheins nicht schießen.
Andernfalls drohen der Einzug der Waffe und ein Bußgeld. Wer ohne Berechtigung eine Schreckschusswaffe bei sich führt, der riskiert sogar eine Anzeige wegen einer Straftat – und damit bis zu drei Jahren Haft oder eine Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen des Kleinen Waffenscheins oder der geplanten Informationsveranstaltung bietet die Waffenbehörde des Landkreises per E-Mail an waffenbehoerdemarburg-biedenkopfde oder telefonisch unter 06421 405-1583 oder 405-1556.
Hintergrund
Voraussetzung für die Erteilung eines Kleinen Waffenscheins ist, dass der Antragsteller volljährig ist, keine Vorstrafen hat, weder drogen- noch alkoholabhängig ist sowie grundsätzlich körperlich und geistig geeignet ist. Hinzu kommt die Zahlung einer Verwaltungsgebühr. Im Landkreis Marburg-Biedenkopf sind das 50 Euro.
Hintergrund II
Die Informationsveranstaltung „Kleiner Waffenschein“ ist aktuell zum Montag, 9. April 2018 um 16:00 Uhr im Raum U 057 der Kreisverwaltung Marburg-Biedenkopf, Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg geplant.