Marburg-Biedenkopf – Ab dem 1. Juli wird die Kleiderkammer der Neustädter DRK-Bereitschaft in den Räumen der Waldschule angeboten. Darauf verständigten sich Neustadts Bürgermeister Thomas Groll, Landrätin Kirsten Fründt gemeinsam mit Schulleiter Volker Schmidt.
Die Kleiderkammer wird seit vielen Jahren von bedürftigen Alt- und Neubürgern Neustadts rege genutzt. Nachdem die Einrichtung zunächst im Zwischenbau des Hauses der Vereine untergebracht war, befindet sich die Kleiderstube seit 2015 im ehemaligen Heimleiterhaus des Hauses der Begegnung. Das zurzeit noch genutzte Gebäude in der Querallee soll im Laufe des Jahres verkauft und zu einer Einrichtung des betreuten Wohnens umgewandelt werden soll. Da entsprechende Bauarbeiten bereits in den kommenden Monaten anstehen, musste eine neue Lösung zur Unterbringung der Einrichtung des DRK Neustadt her.
Eine solche fand sich in der Neustädter Waldschule, bei der aufgrund von Umstrukturierungen vier Räume des Schulpavillons frei werden. Vor diesem Hintergrund suchte Bürgermeister Thomas Groll das Gespräch mit Landrätin Kirsten Fründt und Schulleiter Volker Schmidt. „Ich habe mich sehr über die Initiative von Bürgermeister Groll gefreut. Gerne stellt der Landkreis als Schulträger der Stadt Neustadt die Räume für die Kleiderkammer zur Verfügung“, sagte Landrätin Kirsten Fründt. Insbesondere weil die Kleiderkammer für einige Einwohner Neustadts von besonderer Bedeutung sei und weil so zugleich das Ehrenamt des DRK unterstützt werden könne, betonten Fründt und Groll gleichermaßen die Wichtigkeit der Einrichtung, die zum 1. Juli 2017 in ehemalige Klassenräume umziehen wird.
Darüber hinaus plant die Neustädter Gemeinwesenarbeit für Flüchtlinge und Einheimische, die der bsj Marburg e.V. im Auftrag der Kommune übernommen hat, in dem nunmehr ehemaligen Schulpavillon im Sommer 2017 ein Gebrauchtwaren-Kaufhaus, zunächst für ein Jahr, einzurichten. Auch dieses Vorhaben fand die Unterstützung durch Landrätin Fründt und Bürgermeister Groll, die eine dementsprechende vertragliche Vereinbarung zwischen Kreis und Kommune, die lediglich die anfallenden Nebenkosten zu zahlen hat, kürzlich unterzeichneten. Für beide ein „weiteres Beispiel eines guten Miteinanders zwischen Kreis und Kommune im Interesse der Bürgerinnen und Bürger“.