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Lebensmittelüberwachung und Lebensmittelhygiene

Der Schutz der Verbraucher vor gesundheitlichen Risiken und Täuschung durch die im Verkehr befindlichen Lebensmittel und Gegenstände des täglichen Bedarfs ist ein wichtiges Anliegen des Landkreises Marburg-Biedenkopf.

Lebensmittelüberwachung und Lebensmittelhygiene

Aufgaben und Aufbau der Lebensmittelüberwachung

Wer ist für die richtige Beschaffenheit der Lebensmittel verantwortlich?
Die Rechtsvorschriften zum Schutz der Verbraucher richten sich in erster Linie an die Erzeuger, Hersteller und Importeure. Sie haben im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht dafür Sorge zu tragen, dass die Verbraucher stets einwandfreie Ware erhalten. Zugleich gilt diese Sorgfaltspflicht auf allen gewerbsmäßigen Handels- und Bearbeitungsstufen.
Welche Aufgaben hat die Lebensmittelüberwachung?
Sie überwacht die Herstellung, das Behandeln und den Verkehr mit Lebensmitteln, Kosmetika, Bedarfsgegenständen und Tabakerzeugnissen; dabei stehen der Gesundheitsschutz sowie der Täuschungsschutz der Verbraucher im Vordergrund. Der Gesundheitsschutz führt zu Anforderungen an die Beschaffenheit, der Täuschungsschutz führt zu Anforderungen an die Kennzeichnung. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes und des Täuschungsschutzes müssen lebensmitteltechnologische Verfahren geregelt werden.
Überwachung bedeutet:
Inspektion von Betrieben und Transporteinrichtungen
Erteilung von Auflagen zur Beseitigung festgestellter Mängel
Untersuchung von Proben
Ahndung von Verstößen
In unregelmäßigen Abständen werden die Betriebe von Lebensmittelkontrolleuren des hiesigen Fachbereichs für Veterinärwesen und Verbraucherschutz kontrolliert. Die Kontrollhaüfigkeit folgt dabei einer Risikobewertung der einzelnen Betriebe. Besonderes Augenmerk wird auf hygienische Gesichtspunkte gelegt.
Untersuchung von Proben:
Überwiegend werden Planproben nach Vorgaben des Hessischen Landeslabors beim Hersteller sowie aus dem Handel entnommen. Probenauswahl und Untersuchungsumfang sind für die Wirksamkeit der Überwachung von entscheidender Bedeutung. Die Zahl der Stichproben richtet sich nach der Einwohnerzahl im Zuständigkeitsbereich der Überwachungsbehörde.
Die Auswahl der Stichproben orientiert sich am Warenkorb. Dabei werden Lebensmittel mit erhöhtem Risiko (z. B. leicht verderbliche Waren) stärker berücksichtigt werden. Außerdem werden die Größe der Partien, die Homogenität der Erzeugnisse, die Produktvielfalt sowie der technologische Fortschritt bei der Probenauswahl berücksichtigt. Neben Stichproben werden auch von Verbrauchern aufgrund einer Beschwerde eingereichte Proben berücksichtigt. Aber auch bei Erkenntnissen, die im Rahmen einer Kontrolle festgestellt werden, können in den Betrieben Verdachtsproben gezogen werden.

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