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Onlinezugangsgesetz

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) trat im Jahr 2017 in Kraft. Es soll den Onlinezugang von Verwaltungsleistungen verbessern. Ziel ist es, Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen neben dem analogen Weg auch online anzubieten. Der Themenbereich Onlinezugangsgesetz umfasst im Landkreis Marburg-Biedenkopf einerseits die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen der Kreisverwaltung selbst sowie die Unterstützung der Kommunen bei der Umsetzung des OZG in den Kommunen durch das Kompetenzcenter Kommunal Digital. 

Abrufbare Digitale Dienstleitungen

Die Kreisverwaltung hat bereits zahlreiche Leistungen gemäß dem Onlinezugangsgesetz digitalisiert, welche nun von den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises genutzt werden können. Neue Leistungen werden kontinuierlich hinzugefügt und stehen dann in der Liste zur Verfügung, um sie zu beantragen.
Den Link finden Sie hier: 

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